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VERKEHRSRECHT UND VERSICHERUNGSRECHT

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen sind regelmäßig mit Schwierigkeiten verbunden, die die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts notwendig machen. Oftmals ist ein Geschädigter überfordert, was die Geltendmachung und Durchsetzbarkeit einzelner Schadenspositionen anbelangt. Die Versicherungen nutzen dies auch gerne im Bereich ihres Schadensmanagements aus.

Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass ein Geschädigter von Anfang an berechtigt ist, einen Anwalt zur Geltendmachung seiner Ansprüche einzuschalten.

Aber auch Verkehrsstrafsachen wegen Trunkenheit, Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort fallen unter das Verkehrsrecht. Auch wenn solche Vorwürfe erhoben werden, sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltshilfekosten
  • Betrugsfälle
  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
  • Materielles Haftungs- und Schadensrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht (Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung)
  • Kfz-Kaufvertragsrecht, Leasingrecht
  • Kfz-Haftpflicht
  • Mietwagenkosten (wann ist die Einholung mehrerer Angebote erforderlich?)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung („Idiotentest“)
  • Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
  • Schadenermittlung und Sachverständigengutachten
  • Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitensachen
  • Verkehrsverwaltungsrecht (insbesondere Fahrerlaubnisrecht)
  • Transportversicherung
  • Unfallversicherung
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