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WERKVERTRAGSRECHT UND BAURECHT

Das Werkvertragsrecht einschließlich des Baurechts umfasst einen sehr weiten Bereich des täglichen Lebens.

Ob Hausbau, Reparatur eines Haushaltsgerätes oder eines Autos, alles unterliegt im weitesten Sinne den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und diverser Nebengesetze.

Wir beraten Sie bei der Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften, zur Sicherung Ihrer Rechte, bei Mängeln und deren Feststellung.

Im Klartext bedeutet das Fragen zu

  • Werkvertrag, Bauvertrag und Bauträgervertrag
  • Werklohn und Fälligkeit
  • Bedeutung des Kostenvoranschlags
  • Vergütungsvereinbarungen, Einheitspreis und Pauschalpreis
  • Gewährleitung bei Mängeln (Erfüllung, Nacherfüllung, Minderung, Schadenersatz, Rücktritt)
  • Schwarzarbeit und ihre Folgen
  • Sicherheitsleistung
  • Kündigung des Werkvertrags
  • Sachverständigengutachten und vorläufiges Beweisverfahren/Beweissicherung
  • Werkunternehmerpfandrecht
  • Zurückbehaltungsrecht
  • Inkasso
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